Verbesserungsbedarf bei Handwerkerparkausweisen
Untersuchung der Handwerkskammer zeigt Verbesserungsbedarf auf: Nur vier Kommunen schneiden gut ab.

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade sieht großen Verbesserungsbedarf bei den Parkausweisen für Handwerker in den Kommunen. Viele Städte informieren Handwerksbetriebe nur unzureichend; Online-Anträge fehlen meist ganz. Das zeigt eine Untersuchung der Kammer in 21 Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohnern ihres Bezirks. „Wir haben festgestellt, dass es in vielen Städten nur sehr wenige Informationen zu den Parkausweisen gibt und wünschen uns mehr Transparenz und digitale Antragsmöglichkeiten,“ sagt Kammerpräsident Detlef Bade.
Geprüft wurden die Verständlichkeit der Internetangaben und die Möglichkeit, den Ausweis online zu beantragen. Die Bewertung erfolgte über ein Ampelsystem. Die Ergebnisse sind alarmierend: Nur Braunschweig, Buchholz, Buxtehude und Stade wurden mit Grün bewertet, fünf weitere Städte wie Celle und Salzgitter mit Gelb und zwölf Städte – darunter Lüneburg, Wolfsburg und Gifhorn – mit Rot. Oft finden sich auf den Internetseiten nur unzureichende Informationen und die Antragstellung für Handwerkerparkausweise ist nur analog und mit erheblichem Aufwand möglich. Häufig fehlen klare Zuständigkeiten, Gebühreninformationen oder digitale Verfahren vollständig. „Die Ergebnisse machen deutlich, dass Handwerksbetriebe bei den Parkausnahmegenehmigungen mit einem Flickenteppich konfrontiert sind. Es ist oft schon schwierig, überhaupt an die erforderlichen Informationen zu kommen. Der Aufwand, um einen Parkausweis zu beantragen, ist für die Betriebe vielfach zu hoch“, kritisiert Bade.
Die Handwerkskammer fordert daher ein landesweites digitales Antragssystem mit einheitlichen Standards sowie zentrale Informationsportale der Kommunen mit klaren Gebührenstrukturen und Zuständigkeiten. Geprüft werden sollten auch Verbundlösungen von benachbarten Kommunen zu einem einheitlichen Handwerkerparkausweis. Ein Vorbild sei hier der regionale Handwerkerausweis des Kommunalverbunds Niedersachsen/Bremen, der Firmen den Einsatz in Bremen und dem niedersächsischen Umland erleichtert. Empfehlenswert sei auch das Lübecker Modell: Hier genügt für kurzzeitige Tätigkeiten bis zu drei Tagen ein einfacher Arbeitsstättennachweis im Fahrzeug, eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Die Höhe der Gebühren hat die Handwerkskammer nicht in ihre Analyse einbezogen, da sie schwer vergleichbar seien. Bade warnt jedoch davor, sie weiter anzuheben: „Das Parken von Handwerkern in den Kommunen muss bezahlbar bleiben. Wenn wir wollen, dass Handwerker weiter zuverlässig Heizungen einbauen, Gebäude sanieren oder bei Notfällen schnell vor Ort sind, dann müssen sie auch dort parken können, und zwar zu einem angemessenen Preis.“
Hintergrund
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Kommunen, Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Handwerkerfahrzeugen in bestimmten Bereichen zu erteilen (46 Abs. 1 StVO). Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat im zweiten Quartal 2025 eine systematische Analyse der kommunalen Regelungspraxis bei der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen für Handwerkerparkausweise in ihrem Bezirk durchgeführt. Ziel war es, die strukturellen Unterschiede zwischen den Städten hinsichtlich der Kriterien Transparenz, Gebührenstruktur und digitaler Zugänglichkeit sichtbar zu machen und Handlungsoptionen für Verbesserungen beim Handwerkerparken abzuleiten. Für die Analyse wurden vorrangig die entsprechenden Internetseiten der Kommunen, sofern vorhanden, betrachtet. Die Zuordnung wurde nach folgenden Kriterien vorgenommen:
- Grün: transparente Informationen, klare Gebührenstruktur und digitale Antragstellung
- Gelb: nur Basisinformationen, unklare Gebührenstruktur oder nur teilweise digitale Verfahren
- Rot: erhebliche Defizite bei Transparenz, keine Gebühreninformationen oder keine digitale Zugänglichkeit.