Meldepflicht für Kassen (§ 146a Abs. 4 AO)
Online Seminar
Für sogenannte bargeldintensive Betriebe im Handwerk ist die ordnungsmäßige Kassenführung von
großer Bedeutung. Die Einhaltung der Vielzahl von Anforderungen stellt dabei eine stetig wachsende Herausforderung für die Betriebe dar.
Im Rahmen des sog. Kassengesetzes wurde mit § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) auch die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung i. V. m. § 1 Satz 1 Kassensicherungsverordnung (im Weiteren Kassen) zum 1. Januar 2020 eingeführt. Nach acht Jahren Entwicklungszeit steht das Meldeverfahren für Kassen seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die von der Finanzverwaltung vorgesehene Übergangsregelung zur Mitteilungspflicht läuft am 31. Juli 2025 aus. Der Gesetzestext des § 146a Abs. 4 AO lässt auf den ersten Blick nicht erahnen, wie anspruchsvoll die Erfüllung der Mitteilungsverpflichtung für die Praxis ist. Die von der Finanzverwaltung veröffentlichte Ausfüllanleitung sowie die „FAQ-Kassen“ beantworten nur einen Teil der Fragen, die sich in der Praxis stellen.
Vor diesem Hintergrund bietet der ZDH für die Mitglieder der Handwerksorganisation und die Handwerksbetriebe eine Online-Veranstaltung zur umfassenden Information sowie als Unterstützung bei der Erfüllung der neuen Verpflichtung an.
Alle Teilnehmer erhalten eine detaillierte Ausfüllhilfe und ergänzende Informationen, um die für das Meldeverfahren benötigten Daten auf einfache Art und Weise zusammenstellen zu können. Die Teilnehmer erhalten Informationen zu den folgenden Themenkomplexen:
- Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme
- Wer meldet wann?
- Art und Umfang der Meldung
- Inhalte der Übermittlung
- Weiterführende Hinweise
Wann: 27.06.2025 um 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Wo: Online
Veranstalter: Zentralverband des Deutschen Handwerks
Anmeldefrist: bis 16.06.2025